2.000 Kilometer und ein fünfstelliger ETS2-Job: Wie viel davon würde ein echter Fahrer verdienen?
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Simulatoren-News -
August 3, 2026 at 8:00 PM -
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Die ehrliche Antwort klingt zunächst unbefriedigend: Aus 2.000 Kilometern können wir keinen glaubwürdigen Fahrerlohn berechnen. Es gibt kein einheitliches europäisches Zahlungsmodell für angestellte Lkw-Fahrer, bei dem Kilometer einfach mit einem Euro-Betrag multipliziert werden. Die Bezahlung basiert auf einem Arbeitsvertrag – möglicherweise einem Monats- oder Stundenlohn, Tarifverträgen, Prämien und anderen Bestandteilen. Das bedeutet die Frage „Wie viel verdient der Fahrer mit dieser bestimmten Ladung?“ ist schon das falsche.
ETS2 verwischt diese Grenze bewusst. Auf der offiziellen Steam-Seite wird das Fahren alleine nicht beschrieben: Wir bauen eine Flotte auf, kaufen Werkstätten, stellen Fahrer ein und betreiben ein eigenes Transportunternehmen. Im aktuellen Job Details Widget verwendet SCS explizit den Begriff „Jobeinkommen“. Der ausgewiesene Betrag ist somit Teil der In-Game-Wirtschaft unseres Unternehmens; Es handelt sich nicht um eine simulierte persönliche Gehaltsabrechnung.
Ein altes Stück ETS2-Nostalgie zeigt, wie weit diese beiden Ebenen voneinander entfernt sein können. SCS hat dem Spiel 2014 mit Update 1.13 Steam-Erfolge hinzugefügt. Um „Profit Hunter“ freizuschalten, ist laut offizieller Steam-Beschreibung immer noch ein Auftrag im Wert von mehr als 130.000 Euro und mindestens 2.200 Kilometer erforderlich. Vor mehr als einem Jahrzehnt konnte ETS2 also bereits einen sechsstelligen Arbeitswert auf eine lange Reise setzen. Aus einem echten Fahrer würde nach seiner Ankunft nicht plötzlich ein sechsstelliger Verdiener werden.
In der Realität erhält bzw. berechnet das Transportunternehmen zunächst eine Frachtzahlung. Darin müssen unter anderem Diesel, Maut, Fahrzeugfinanzierung, Fahrerlohn und Arbeitgeberkosten, Wartung, Reifen, Versicherung, Verwaltung, Leerfahrten, Wartezeiten und ggf. Fähren abgedeckt sein. Der Fahrer erhält nicht automatisch den Jobwert oder einfach das, was am Ende übrig bleibt. Für ihre Arbeit erhalten sie ihr vertragliches Entgelt.
Für eine greifbare Größenordnung können wir uns Deutschland ansehen. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für qualifizierte Berufskraftfahrer auf Basis der Daten aus dem Jahr 2024 ein mittleres Bruttomonatsgehalt von 3.048 Euro aus. Das untere Quartil liegt bei 2.614 € und das obere Quartil bei 3.614 €. Der Median bedeutet nicht den Durchschnitt und schon gar nicht, dass jeder diesen Betrag verdient: Die Hälfte der erfassten Vollzeitbeschäftigten liegt darunter und die andere Hälfte darüber. Region, Erfahrung, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Art des Betriebs, Schichten, Nachtarbeit, Gefahrgüter oder internationale Reisen können das Einkommen beeinflussen.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Untergrenze, nicht um den typischen Lohn für Fernfahrer. Und es sagt uns immer noch nicht, wie viele bezahlte Arbeitsstunden sich in unserer Reise verbergen.
Geht man von einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 75 km/h aus, während der Lkw tatsächlich unterwegs ist, benötigen 2.000 Kilometer rein rechnerisch 26 Stunden und 40 Minuten. Bei 70 km/h beträgt das Ergebnis etwa 28 Stunden und 34 Minuten. Hierbei handelt es sich um Kalkulationsszenarien, nicht um realistische Lieferzeiten. Be- und Entladen, Staus, Straßenbauarbeiten, Tanken, Parkplatzsuche, Fahrzeugkontrollen, Rangieren, Warten an Laderampen und eventuelle Grenz- oder Zollverfahren fallen gänzlich weg.
Auch die EU-Sozialregeln müssen berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission gibt eine allgemeine maximale tägliche Lenkzeit von neun Stunden an, die zweimal pro Woche auf zehn Stunden verlängert werden kann. Das wöchentliche Maximum beträgt 56 Stunden, mit einem kombinierten Limit von 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Nach höchstens viereinhalb Stunden Fahrt ist in der Regel eine 45-minütige Pause erforderlich, es sei denn, es beginnt eine Ruhezeit. 2.000 Kilometer sind also nicht einfach nur eine lange Schicht. Allein die reine Lenkzeit erstreckt sich rechtlich über mehrere Fahrtage.
,Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Wenn wir Kontrollen durchführen, rangieren, organisatorische Aufgaben erledigen oder selbst ein- und ausladen, kann das auch Arbeitszeit sein. Für Beschäftigte im Straßenverkehr ist in § 21a des Arbeitszeitgesetzes die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 48 Stunden begrenzt. Sie kann 60 Stunden erreichen, wenn über vier Kalendermonate oder 16 Wochen durchschnittlich 48 Stunden eingehalten werden. Bestimmte Verfügbarkeitszeiträume werden gesondert behandelt. Die Lohnfrage betrifft also weit mehr als die Zeit, in der sich die Räder drehen.
Eine bewusst künstliche Berechnung verdeutlicht genau das. Wenn wir nur 26 Stunden und 40 Minuten reine Fahrt mit 13,90 Euro multiplizieren, kommen wir auf rund 370,67 Euro brutto. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um die tatsächlichen Einnahmen aus dieser Reise. In der Zahl bleiben sonstige Arbeitszeiten, der eigentliche Vertrag, mögliche Prämien und die komplizierte rechtliche Zuordnung einer Auslandsreise unberücksichtigt. Es zeigt lediglich, wie irreführend es wäre, die Distanz zu schnell in einen Fahrtlohn umzuwandeln.
Auch lässt sich der monatliche Median nicht sauber auf eine Ladung verteilen. Rechnet man rein zur Veranschaulichung die 3.048 € auf eine angenommene 40-Stunden-Woche und etwa 173,3 Stunden pro Monat um, so kommen wir auf etwa 17,58 € brutto pro berechneter Stunde. Für 26 Stunden und 40 Minuten wären das etwa 469 €. Dabei handelt es sich aber auch nicht um einen Tarif-, Vertrags- oder Reiselohn. Wir zwingen einen monatlichen Median in eine frei gewählte Stundenannahme und schließen wiederum alle anderen Arbeitszeiten aus. Die Abbildung ist gerade deshalb methodisch interessant, weil sie die Grenzen solcher Vergleiche aufzeigt.
Auch Zulagen lösen das Problem nicht. Unter den entsprechenden Voraussetzungen sieht das deutsche Steuerrecht für bestimmte An- und Abreisetage bzw. Abwesenheiten von mehr als acht Stunden einen Verpflegungszuschuss von 14 € vor, bei einem vollen 24-Stunden-Tag 28 €. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Beträge. Beim Übernachten im Fahrzeug kann für bestimmte Übernachtungsnebenkosten auch ein Zuschuss von 9 € pro Kalendertag relevant sein. Dabei handelt es sich um steuerliche Regelungen für Reisekosten, nicht nur um zusätzliches Gehalt.
Eine Durchquerung Europas macht die Sache noch komplizierter. Nach den EU-Vorschriften zur Entsendung von Fahrern zählen Kabotage und Dreiländerverkehr grundsätzlich zu den Entsendesituationen. Bilaterale Einsätze können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgenommen werden, während der reine Transit durch ein Land ohne Be- oder Entladung grundsätzlich keine Entsendung darstellt. Ein Fahrer erhält daher nicht automatisch den Mindestlohn jedes Transitlandes. Maßgeblich sind die genaue Route, die Art des Einsatzes und die durchgeführten Tätigkeiten; Im Falle einer Entsendung können die entsprechenden Vergütungsbedingungen des Gastlandes gelten.
Für eine glaubwürdige Antwort wären daher Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Herkunftsland, tatsächliche Arbeitszeit, Route, Art des Einsatzes und Transportbetrieb erforderlich. Wir können Größenordnungen erklären, aber keinen universellen „Lohn für 2.000 Kilometer“. Wenn uns ETS2 „Arbeitseinkommen: 30.000 €“ anzeigt, müssten wir es gedanklich in mindestens drei Ebenen aufteilen: Frachterlöse bzw. Unternehmensumsatz, das vertragliche Gehalt des Fahrers und alle Kosten des Transportunternehmens.
Dadurch entsteht eine faszinierende, rein hypothetische Erweiterung für ETS2. Unser Unternehmen könnte Fahrer nach Arbeitszeit bezahlen, Prämien und Auslandsreisekostenzuschüsse berechnen, Urlaubs- und Arbeitgeberkosten übernehmen sowie Personalkosten bei langen Wartezeiten an Verladerampen anfallen lassen. Schlechte Bedingungen könnten dazu führen, dass Mitarbeiter kündigen, während attraktive Gehälter dazu führen könnten, dass bessere Fahrer eingestellt werden. Ein hochbezahlter Job wäre plötzlich nicht mehr immer ein guter Job. SCS hat ein solches System nicht angekündigt, aber es würde eine stark vereinfachte Seite der Unternehmenssimulation offenlegen: ETS2 simuliert unser Unternehmen, simuliert aber kaum unsere wichtigste Ressource – die Arbeitszeit.
,Sollte ETS2 künftig zwischen den Einnahmen unseres Transportunternehmens und dem persönlichen Lohn eines Fahrers unterscheiden – oder wäre ein echtes Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem zu viel Planspiel? Sie möchten Wartezeiten, Prämien und unterschiedliche Fahrergehälter selbst berechnen? Sollte ein hochwertiger Job unattraktiv werden können, wenn Arbeitszeit, Maut und Betriebskosten den Gewinn aufzehren?
